Weitere Entscheidung unten: VK Bund, 11.06.2013

Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1963
VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2014,1963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsfrist endet erst mit Öffnung der Angebote!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsabgabefrist endet erst mit Öffnung der Angebote (VPR 2014, 229)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsabgabefrist endet erst mit Öffnung der Angebote! (IBR 2014, 623)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Als adäquate Maßnahme kommt die Aufhebung als "ultima ratio" nur in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005, 1 Verg 4/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    In der Rechtsprechung wird ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise für die Fälle erwogen, in denen der Auftraggeber eine Ausschreibung aufhebt und keinen der Sache nach rechtfertigenden Grund angibt oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10; siehe auch VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.2013, VK 1-35/13, zu den Voraussetzungen einer rechtswidrigen, aber gleichwohl bestandskräftigen Aufhebung).
  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Das Gebot der Chancengleichheit aller Bieter verpflichtet die Vergabestelle, alle beteiligten Bieter über das Versehen bei der Terminangabe in den Bieterrundschreiben zu informieren und auf den unverändert fortbestehenden ursprünglichen Submissionstermin hinzuweisen (vgl. OLG Dresden, Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 0001/00).
  • VK Arnsberg, 29.01.2009 - VK 34/08

    Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Die Festlegung unterschiedlicher Fristen für die Einreichung der Angebote und ihre Eröffnung widerspricht dem Wortlaut der Vorschrift und ist daher unzulässig (Lausen in: jurisPK-VergR (online), 4. Aufl., Stand: 17.06.2013, § 10 EG, Rn. 12, mit Hinweis auf VK Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2008, VK 34/2008; siehe auch BayObLG, Beschl. v. 21.12.2000, Verg 13/00).
  • BayObLG, 21.12.2000 - Verg 13/00

    Einstweiliger Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren; Festlegung der Angebotsfrist

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    Die Festlegung unterschiedlicher Fristen für die Einreichung der Angebote und ihre Eröffnung widerspricht dem Wortlaut der Vorschrift und ist daher unzulässig (Lausen in: jurisPK-VergR (online), 4. Aufl., Stand: 17.06.2013, § 10 EG, Rn. 12, mit Hinweis auf VK Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2008, VK 34/2008; siehe auch BayObLG, Beschl. v. 21.12.2000, Verg 13/00).
  • VK Rheinland-Pfalz, 28.02.2014 - VK 1-35/13
    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
    In der Rechtsprechung wird ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise für die Fälle erwogen, in denen der Auftraggeber eine Ausschreibung aufhebt und keinen der Sache nach rechtfertigenden Grund angibt oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10; siehe auch VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.2013, VK 1-35/13, zu den Voraussetzungen einer rechtswidrigen, aber gleichwohl bestandskräftigen Aufhebung).
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Rechtsprechung
   VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24786
VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2013,24786)
VK Bund, Entscheidung vom 11.06.2013 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2013,24786)
VK Bund, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - VK 1-33/13 (https://dejure.org/2013,24786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Nachprüfungsverfahren: Lieferung und Montage von HKLS-Anlagen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Aufhebung unzulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung bei unklarer Leistungsbeschreibung?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel der Leistungsbeschreibung: Aufhebung unzulässig! (VPR 2014, 24)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Durch die behauptete Rechtsverletzung droht ihr auch ein Schaden zu entstehen, da ihr die vorliegend - durch die vorläufige Wertung sogar weitgehend konkretisierte - Chance auf den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren genommen wird (vgl. auch grundlegend BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).

    Die Vorschrift ist bieterschützend (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).

    Ein solcher Kontrahierungszwang und damit die Pflicht zur Fortsetzung eines Vergabeverfahrens besteht vielmehr nur in wenigen Ausnahmefällen, insbesondere wenn ein bestimmter Bieter durch eine Scheinaufhebung diskriminiert werden soll (vgl. Dieck-Bogatzke, VergabeR 2008, 392, 396, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Ihrer Funktion nach können danach Aufhebungsgründe nur eingreifen, wenn sie erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind oder dem Auftraggeber vorher nicht bekannt sein konnten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00).

    Auch bei einem Fehlen eines solchen Aufhebungsgrunds besteht jedoch nicht grundsätzlich eine Pflicht zur Beschaffung und damit ein Kontrahierungszwang auf Seiten des Auftraggebers (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00).

    Im vorliegenden Fall liegt vielmehr zumindest mit der Überarbeitungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung (siehe oben a) aa)) ein sachlich erheblicher und vernünftiger Grund für die Aufhebung vor (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04), so dass ein Rückgängigmachen der Aufhebung nicht zulässig ist.

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Die Pflicht zur Fortsetzung eines Vergabeverfahrens (ggf. ohne abschließenden Kontrahierungszwang) wird zudem auch dann angenommen, wenn die als Ermessenentscheidung zu treffende Aufhebungsentscheidung ermessensfehlerhaft erfolgte (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2012, Verg 19/12; Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).

    Im vorliegenden Fall liegt vielmehr zumindest mit der Überarbeitungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung (siehe oben a) aa)) ein sachlich erheblicher und vernünftiger Grund für die Aufhebung vor (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04), so dass ein Rückgängigmachen der Aufhebung nicht zulässig ist.

  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Auch soweit angenommen wird, dass im Rahmen des noch Zumutbaren liegende Änderungen einzelner Positionen oder - geringfügige - zusätzliche Leistungen für die Annahme einer grundlegenden Änderung nicht ausreichten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010, 19 U 98/09; auch OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12), ist vorliegend dieser Umfang angesichts der Vielzahl der einer Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung zu unterziehenden Leistungspositionen überschritten.

    Die Pflicht zur Fortsetzung eines Vergabeverfahrens (ggf. ohne abschließenden Kontrahierungszwang) wird zudem auch dann angenommen, wenn die als Ermessenentscheidung zu treffende Aufhebungsentscheidung ermessensfehlerhaft erfolgte (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2012, Verg 19/12; Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Eine tatsächlich nicht erfüllbare Forderung kann jedoch für sich genommen nicht zu Lasten eines Bieters zum Ausschluss seines Angebots (und aller anderen Angebote) führen (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04).
  • OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12

    Öffentlicher Auftrag: Vorgehensweise für die Schätzung des Gesamtauftragswertes

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Die Pflicht zur Fortsetzung eines Vergabeverfahrens (ggf. ohne abschließenden Kontrahierungszwang) wird zudem auch dann angenommen, wenn die als Ermessenentscheidung zu treffende Aufhebungsentscheidung ermessensfehlerhaft erfolgte (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. Oktober 2012, Verg 19/12; Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Ihrer Funktion nach können danach Aufhebungsgründe nur eingreifen, wenn sie erst nach Beginn der Ausschreibung eingetreten sind oder dem Auftraggeber vorher nicht bekannt sein konnten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2010, VII-Verg 28/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 2002, X ZR 232/00).
  • OLG München, 28.08.2012 - Verg 11/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeitsprüfung für die Aufhebung des

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Voraussetzung ist jedoch des Weiteren, dass dem Auftraggeber, hier die Ag, bezüglich des Aufhebungsgrundes kein Verschulden trifft (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. August 2012, Verg 11/12, m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Auch soweit angenommen wird, dass im Rahmen des noch Zumutbaren liegende Änderungen einzelner Positionen oder - geringfügige - zusätzliche Leistungen für die Annahme einer grundlegenden Änderung nicht ausreichten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18. Juni 2010, 19 U 98/09; auch OLG München, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Verg 25/12), ist vorliegend dieser Umfang angesichts der Vielzahl der einer Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung zu unterziehenden Leistungspositionen überschritten.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2012 - Verg 85/11

    Anforderungen an die Ausschreibung der Herstellung und Lieferung von

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13
    Die ASt trifft dabei ein erhebliches - als hälftig zu bewertendes - Unterliegen, da sie mit ihrem Antrag neben der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung, in Bezug auf die sie obsiegt, auch die Fortsetzung des Vergabeverfahrens begehrt und diesbezüglich abschlägig beschieden wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2012, VII-Verg 85/11).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (etwa ähnlich dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, OLG München, Beschluss vom 4. April 2013 - Verg 4/13 - VK Bund, Beschluss vom 11. Juni 2013 - VK 1-33/13 - VK Südbayern, Beschluss vom 17. August 2004 - 20-04/04 -).

    Die Umstände müssen dabei so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (VK Bund, Beschluss vom 11. Juni 2013 - VK 1-33/13 - VK Bund, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VK 3-6/12 -).

  • VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Dafür ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnotwendigkeiten im LV; 3. VK Bund, Beschluss vom 09.02.2012 - Az.: VK 3 - 6/12).

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunter-lagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1-33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1-33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnot-wendigkeiten im LV; 3. VK Bund, B. v. 09.02.2012 - Az.: VK 3-6/12).

  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunter-lagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnot-wendigkeiten im LV; 3. VK Bund, B. v. 09.02.2012 - Az.: VK 3 - 6/12).

  • VK Südbayern, 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

    Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

    Dafür ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013, Verg 4/13; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013, VK 1 - 33/13; VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2015, Z3-3-3194-1-17-03/15).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2013, VK 1 - 33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnotwendigkeiten im LV; 3. VK Bund, Beschluss vom 09.02.2012, VK 3 -6/12).

  • VK Baden-Württemberg, 04.05.2018 - 1 VK 8/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts des

    Damit soll sichergestellt, werden, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen und eine einwandfreie Preisermittlung möglich ist (VK Bund, Beschluss 11.06.2013, VK 1-33/13).
  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

    Für eine wesentliche Änderung der Grundlagen ist eine derartige Änderung erforderlich, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13; VK Südbayern, B. v. 17.08.2004 - Az.: 20-04/04).

    Die Umstände müssen so erheblich sein, dass eine Anpassung der Angebote nicht in Betracht kommt (1. VK Bund, B. v. 11.06.2013 - Az.: VK 1 - 33/13 - Vielzahl von zentralen Änderungsnotwendigkeiten im LV; 3. VK Bund, B. v. 09.02.2012 - Az.: VK 3 - 6/12).

  • VK Sachsen, 27.09.2013 - 1/SVK/027-13

    Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

    Ob daher eine Aufhebung wegen der o. g. Unklarheiten der Vergabeunterlagen vorliegend wirksam wäre (bejahend für unklare Vergabeunterlagen OLG Dresden, Beschl. v. 23. Juli 2013 - Verg 2-13; VK Bund, Beschl. v. 11. Juni 2013 VK 1-33/13) kann im Ergebnis dahin gestellt bleiben.
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